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   OLG Köln, 08.10.1986 - 2 Wx 57/86   

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https://dejure.org/1986,1882
OLG Köln, 08.10.1986 - 2 Wx 57/86 (https://dejure.org/1986,1882)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.10.1986 - 2 Wx 57/86 (https://dejure.org/1986,1882)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Oktober 1986 - 2 Wx 57/86 (https://dejure.org/1986,1882)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Testamentsvollstreckung; Testamentsvollstrecker; Nachlaßgericht; Entlassung des Testamentsvollstreckers

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 71
  • DNotZ 1987, 324
  • FamRZ 1987, 642 (Ls.)
  • Rpfleger 1987, 70
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Saarbrücken, 04.05.2021 - 5 W 52/20

    In Ermangelung eines wirksamen Ersuchens des Erblassers, das sich dem Testament -

    Aus der Natur des Amtes folgt, dass eine Entlassung stets mit endgültiger Wirkung erfolgen muss (vgl. KG, OLGE 46, 231); eine nur vorläufige Entlassung des eingesetzten Testamentsvollstreckers scheidet dagegen aus, weil das Nachlassgericht nicht die Möglichkeit hat, während dieser Zeit anderweitig Vorsorge für den Nachlass zu treffen, etwa vorübergehend einen Dritten von Amts wegen zum Testamentsvollstrecker zu ernennen (OLG Köln, NJW-RR 1987, 71).

    Auch die - vorliegend in Rede stehende - Ernennung eines Außenstehenden zum Mitvollstrecker liefe darauf hinaus, vor der gebotenen Entscheidung über den Entlassungsantrag in die Amtsführung der Beteiligten zu 2) einzugreifen; eine solche Befugnis steht dem Nachlassgericht aber nicht zu (OLG Köln, NJW-RR 1987, 71).

    Indes geht es nicht an, die mit endgültiger Wirkung zu treffende Entscheidung über die beantragte Entlassung durch vorläufige Maßnahmen faktisch vorwegzunehmen; dafür besteht aber auch deshalb kein zwingendes Bedürfnis, weil der Erbe - ggf. durch seinen Betreuer - den in der Zwischenzeit notwendigen Schutz dadurch erreichen könnte, dass er seinen Rechtsanspruch gegen den Testamentsvollstrecker auf ordnungsmäßige Verwaltung des Nachlasses im Zivilprozess durchsetzt (OLG Köln, NJW-RR 1987, 71).

  • BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 131/00

    Entlassung eines Testamtensvollstreckers

    Darüber hinaus steht dem Beteiligten zu 2 die Möglichkeit offen, gegen die von ihm als fehlerhaft gerügte Auslegung des Testaments durch die Beteiligte zu 1 im Zivilprozess gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. RGZ 73, 26/28; BGHZ 25, 275/283; OLG Köln OLGZ 1987, 280/282 f.; Staudinger/Reimann BGB § 2203 Rn. 27, § 2205 Rn. 13; Soergel/Damrau BGB 12. Aufl. Vor § 2197 Rn. 18, § 2203 Rn. 5, § 2216 Rn. 2; MünchKomm/Brandner BGB 3. Aufl. § 2203 Rn. 7, § 2205 Rn. 13).
  • OLG Schleswig, 09.03.2010 - 3 W 29/10

    Untersagung der Amtsausübung des Testamentsvollstreckers durch einstweilige

    Allerdings findet sich in dem von der Antragstellerin zitierten Urteil des OLG Köln (NJW-RR 1987, 71, 72) sowie in der Kommentierung (bei Zimmermann in MüKoBGB, 4. Aufl. 2004 Rn. 14) der Satz, dass einem drohenden Amtsmissbrauch des Testamentsvollstreckers durch einstweilige Verfügung nach den §§ 935 ff. ZPO begegnet werden könne.
  • OLG Zweibrücken, 31.10.2003 - 3 W 147/03

    Testamentsvollstreckung: Festsetzung von Beugemitteln gegen den

    Hingegen beinhalten die gesetzlich vorgesehenen einzelnen Zuständigkeiten des Nachlassgerichts bei Bestehen einer Testamentsvollstreckung keine allgemeine Ermächtigung zum Eingreifen in die Amtsführung des Testamentsvollstreckers (vgl. OLG Köln, OLGZ 1987, 280, 281: Palandt/Edenhofer, BGB, 62. Aufl., Einführung vor § 2197 Rdnr. 4; Reimann, Die Kontrolle des Testamentsvollstreckers, FamRZ 1995, 588).
  • LG Hannover, 05.03.2009 - 21 T 2/09

    Aussetzung der Wirksamkeit der Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds gem. § 104

    Zur Begründung verweist er auf den in NJW-RR 1987, 71 veröffentlichten Beschluss des OLG Köln.
  • OLG Karlsruhe, 24.08.2012 - 11 Wx 88/12

    Einstweilige Anordnung gegen Veräußerung eines Erbbaurechts durch

    bb) Fehlt es aber an einem Aufsichtsrecht des Nachlassgerichts, ist dieses auch nicht befugt, durch endgültige Anordnungen oder ihnen vorgelagerte einstweilige Anordnungen in die Verwaltung des Nachlasses dadurch einzugreifen, dass einzelne Handlungen geboten oder untersagt würden (so im Ergebnis auch OLG Köln, Beschluss vom 8. Oktober 1986 - 2 Wx 57/86, NJW-RR 1987, 71; zustimmend Bumiller/Harders, FamFG, 10. Auflage, § 355, Rn. 10; ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 15 Wx 40/10, BeckRS 2010, 18316).
  • OLG Hamm, 10.05.2010 - 15 Wx 40/10

    Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Beschwerdegericht im Verfahren der

    Das Nachlassgericht - und dementsprechend auch das Gericht der weiteren Beschwerde - ist nicht befugt, durch eine einstweilige Anordnung den Testamentsvollstrecker vorläufig seines Amtes zu entheben oder in die Amtsführung des Testamentsvollstreckers einzugreifen (OLG Köln NJW-RR 1987, 71 = DNotZ 1987, 324; BayObLG FamRZ 1987, 101, 104; Palandt/Edenhofer, BGB, 69. Aufl., § 2227, Rz. 13; Staudinger/Reimann, BGB, Neubearbeitung 2003, § 2227, Rz. 33; Winkler, Der Testamentsvollstrecker, 19. Aufl., Rz. 804; Beck'scher Online-Kommentar/J. Mayer, BGB, § 2227, Rz. 18).
  • BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 131/01
    Darüber hinaus steht dem Beteiligten zu 2 die Möglichkeit offen, gegen die von ihm als fehlerhaft gerügte Auslegung des Testaments durch die Beteiligte zu 1 im Zivilprozess gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. RGZ 73, 26/28; BGHZ 25, 275/283; OLG Köln OLGZ 1987, 280/282 f.; Staudinger/Reimann BGB § 2203 Rn. 27, § 2205 Rn. 13; Soergel/Damrau BGB 12. Aufl. Vor § 2197 Rn. 18, § 2203 Rn. 5, § 2216 Rn. 2; MünchKomm/Brandner BGB 3. Aufl. § 2203 Rn. 7, § 2205 Rn. 13).
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